Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Mitgliedschaft in der Katzenzunft interessierst.
Was bedeutet eine Mitgliedschaft bei der Katzenzunft?
Die Mitgliedschaft im Verein Katzenzunft Hardt e.V. ist eine Voraussetzung, um ein Katzenhäs anziehen zu dürfen.
Die Mitgliedschaftsgebühr beträgt aktuell: 30€ pro Jahr
Alle Personen über 16 Jahren müssen zudem den Katzenschlag erhalten haben, um als vollwertiges aktives Mitglied in die Katzenschar aufgenommen zu werden und ein Katzenhäs an den Veranstaltungen tragen zu dürfen.
Daneben ist es auch möglich als passives Mitglied den Verein zu unterstützen oder als Mitglied im Zunftballett auch ohne Katzenschlag aktiv an der Fasnet mit dabei zu sein.
Probejahr und Katzenschlag
Um den Katzenschlag zu erhalten und als aktives Mitglied aufgenommen zu werden, musst du zuvor ein Probejahr erfolgreich absolvieren.
Was bedeutet der Katzenschlag?
Der Katzenschlag ist die Zeremonie für den Eintritt als aktives Mitglied in die Katzenzunft. Beim Abstauben am 06. Januar erteilt der Zunftmeister jedem neuen aktiven Mitglied, nach bestandenem Probejahr, den Katzenschlag.
Der Katzenschlag ist ab dem Alter von 16 Jahren möglich und auch Voraussetzung, um weiter im Katzenhäs bei Veranstaltungen mit dabei zu sein.
Neben einem erfolgreich absolvierten Probejahr und dem Alter ab 16 Jahren ist der erste Wohnsitz in Hardt entscheidend. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Katzenrat auf Anfrage.
Den Katzenschlag erhält man im eigenen Katzenkleid, in dem der eigenen Familie oder im Leihkleid der Katzenzunft.
Was erwartet mich im Probejahr?
Das Probejahr dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Reinschnuppern in die Aktivitäten und Veranstaltungen der Katzenzunft.
Neben der aktiven Teilnahme an eigenen und auswärtigen Veranstaltungen im Katzenhäs sind auch Engagement bei Arbeitsdiensten der Katzenzunft erforderlich. Für die aktive Teilnahme im Katzenkleid ist zuvor die Teilnahme an mindestens drei Katzentanzproben erforderlich, damit du unseren Katzenmarsch und Katzentanz beherrscht. Ach übrigens: Im Probejahr musst du noch keine Mitgliedsgebühren bezahlen, erst nach Erhalt des Katzenschlags.
Über das erfolgreiche Absolvieren des Probejahrs entscheidet der Katzenrat.
Mitgliedsantrag
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