Mitnahme von Jugendlichen zu Veranstaltungen
Aus haftungsrechtlichen Gründen weisen wir auf folgende Bestimmungen bei der Mitnahme von Jugendlichen zu auswärtigen Veranstaltungen hin:
- An Tagesveranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnehmen
- An auswärtigen Abendveranstaltungen dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Teilnahme für Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.