Narrenfahrplan 2025 

 


Mitnahme von Jugendlichen zu Veranstaltungen
 

Aus haftungsrechtlichen Gründen weisen wir auf folgende Bestimmungen bei der Mitnahme von Jugendlichen zu auswärtigen Veranstaltungen hin:

  1. An Tagesveranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnehmen
  2. An auswärtigen Abendveranstaltungen dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Teilnahme für Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt.